Inhaltsverzeichnis:
- Privilegien für Häftlinge in Spandau
- Zwei ehemalige Häftlinge ebenfalls angeklagt
- Unklarheit über die Zukunft des Beamten
Privilegien für Häftlinge in Spandau
Der Angeklagte arbeitete in der Justizvollzugsanstalt im Berliner Bezirk Spandau. Zwischen November 2018 und Januar 2019 soll er zwei Insassen im offenen Vollzug besondere Vorteile gewährt haben. Dazu gehörte, dass er ihnen Informationen über Kontrollroutinen weitergab. Diese Details ermöglichten es den Häftlingen, sich verspätet zurückzumelden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Zusätzlich geht es um zwei Fälle, in denen Handys unerlaubt in die Haftanstalt geschmuggelt werden sollten. Auch hier soll der Gefängnismitarbeiter Informationen an die Häftlinge weitergegeben haben, damit diese die Geräte gefahrlos in die Einrichtung bringen konnten. Handys sind im Gefängnis streng verboten, da sie für illegale Aktivitäten genutzt werden könnten.
Zwei ehemalige Häftlinge ebenfalls angeklagt
Nicht nur der Justizvollzugsbeamte steht vor Gericht. Auch zwei ehemalige Insassen, die mittlerweile 32 und 48 Jahre alt sind, wurden wegen Bestechung angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft haben beide ihre Haftstrafen bereits verbüßt. Die genauen Details ihrer Beteiligung wurden nicht veröffentlicht.
Der offene Vollzug erlaubt es Insassen, die Haftanstalt tagsüber zu verlassen, um zu arbeiten, sich beraten zu lassen oder Familienbesuche zu machen. Bei Verstößen wie einer verspäteten Rückkehr droht jedoch eine Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug. Die Weitergabe interner Informationen durch den Beamten stellte daher eine erhebliche Gefährdung der Sicherheitsvorgaben dar.
Unklarheit über die Zukunft des Beamten
Ob der angeklagte Vollzugsbeamte weiterhin im Dienst ist, konnte die Staatsanwaltschaft nicht bestätigen. Auch die Senatsjustizverwaltung wollte sich nicht zu möglichen dienstrechtlichen Konsequenzen äußern. Die Ermittlungen waren aufwendig und umfassten teilweise verdeckte Maßnahmen, um die Vorwürfe zu belegen.
Das Verfahren gegen die drei Angeklagten wird nun vor Gericht fortgesetzt. Ob es zu einer Verurteilung kommt, bleibt abzuwarten.
Quelle: www.globewings.net/de, rbb24.de