Inhaltsverzeichnis:
- Sebastian T. und Tilo P. verurteilt
- Brandanschläge und weitere Taten
- Untersuchungsausschuss und Forderungen nach Aufklärung
Sebastian T. und Tilo P. verurteilt
Das Landgericht Berlin hat die beiden Angeklagten, Sebastian T. (38 Jahre) und Tilo P. (41 Jahre), für schuldig befunden, mehrere rechtsextreme Straftaten begangen zu haben. Sebastian T. wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, unter anderem wegen Brandstiftung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Betrugs. Tilo P. erhielt eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, wobei eine frühere Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung einbezogen wurde.
Richterin Susann Wettley betonte die politische Motivation der Taten. Sie erklärte, dass die beiden Männer gezielt Personen ins Visier genommen hätten, die sich gegen Rechtsextremismus engagierten. Zwar fehlten direkte Zeugen der Brandanschläge, doch stützen sich die Urteile auf umfangreiche Beweismittel, darunter Überwachungsaufnahmen, Telefonmitschnitte und Chat-Auswertungen.
Brandanschläge und weitere Taten
Die Verurteilten werden beschuldigt, in der Nacht zum 1. Februar 2018 die Autos eines Buchhändlers und des Politikers Ferat Koçak (Die Linke) in Brand gesetzt zu haben. Beide Opfer sind für ihren Einsatz gegen Rechtsextremismus bekannt. Darüber hinaus sollen die Angeklagten im Jahr 2017 mehrfach rechtsextreme Parolen in Form von Plakaten und Aufklebern verbreitet sowie Schmierereien verübt haben, um Andersdenkende einzuschüchtern.
Die Ermittlungen deckten auch frühere Verbindungen der Täter zur rechtsextremen Szene auf. Sebastian T. war früher Mitglied der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), während Tilo P. eine Funktion im Vorstand der Alternative für Deutschland (AfD) innehatte.
Untersuchungsausschuss und Forderungen nach Aufklärung
Die Brandanschlagsserie in Neukölln beschäftigt weiterhin die Behörden und die Politik. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses untersucht die rechtsextremen Vorfälle und die möglicherweise unzureichende Aufklärung durch die Behörden.
Am Donnerstagnachmittag war eine Kundgebung vor dem Berliner Landgericht im Stadtteil Moabit geplant. Die Organisatoren forderten eine lückenlose Aufklärung der rechtsextremen Straftaten. Die Urteile gegen die beiden Täter sind noch nicht rechtskräftig, da Berufungen möglich sind.
Die Serie rechtsextremistischer Verbrechen in Berlin-Neukölln ist ein deutlicher Weckruf, wie ernst die Gefahr des Rechtsextremismus bleibt. Sie zeigt die Bedeutung von entschiedenen Maßnahmen zur Verteidigung demokratischer Werte.
Quelle: webrivaig.com/de, rbb24.de