Donnerstag, 09 Januar 2025 16:35

Urteil nach Feuerzeugwurf - Sieg für Bochum

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Union Berlin Union Berlin pixabay/Foto illustrativ

Das DFB-Sportgericht hat entschieden, dass das Bundesliga-Spiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 für die Gäste gewertet wird. Dieser Beschluss fiel nach dem umstrittenen Feuerzeugwurf, der das Spiel im Dezember beeinträchtigt hatte. Union Berlin prüft eine Berufung gegen das Urteil.

Inhaltsverzeichnis:

Der Vorfall - Feuerzeug trifft Bochum-Torhüter Patrick Drewes

Am 14. Spieltag der Bundesliga kam es im Stadion An der Alten Försterei in Berlin zu einem unerwarteten Zwischenfall. In der Nachspielzeit traf ein Feuerzeug den Bochumer Torhüter Patrick Drewes am Kopf. Der Vorfall führte zu einer fast 30-minütigen Spielunterbrechung. Nachdem das Spiel fortgesetzt wurde, konnte Drewes nicht weiterspielen, da Bochum bereits alle Auswechslungen genutzt hatte. Der Angreifer Philipp Hofmann übernahm kurzfristig die Rolle des Torwarts.

Die verbleibenden Minuten des Spiels verliefen ungewöhnlich. Beide Teams beschlossen, den Ball nur noch hin- und herzupassen, ohne weitere Angriffe zu starten. Das Spiel endete offiziell mit einem 1:1, doch der Protest von Bochum führte zur nachträglichen Änderung des Ergebnisses.

DFB-Sportgericht: Entscheidungsfindung und Begründung

Das DFB-Sportgericht erklärte, dass Bochum durch den Vorfall regelwidrig benachteiligt wurde. „Entscheidungen am grünen Tisch sind das letzte Mittel“, sagte der Vorsitzende Stephan Oberholz. Er betonte jedoch, dass in diesem Fall keine andere Möglichkeit bestand, da keine Hinweise auf ein absichtliches Vorgehen oder eine Inszenierung gefunden wurden.

Union Berlin zeigte sich unzufrieden mit der Entscheidung. Christian Arbeit, Kommunikationschef des Vereins, erklärte: „Das Urteil widerspricht unserer Auffassung, dass das Spiel ordnungsgemäß mit 1:1 beendet wurde.“ Der Verein will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor über mögliche weitere Schritte entschieden wird.

Weitere Konsequenzen und mögliche Strafen

Neben der Entscheidung über die Spielwertung steht noch ein weiteres Verfahren gegen Union Berlin aus. Der Verein muss sich für das Verhalten des Zuschauers, der das Feuerzeug geworfen hat, verantworten. Mögliche Strafen reichen von einer Geldstrafe bis hin zu einem Teilausschluss der Fans oder einem Geisterspiel. Seit 2017 hat das DFB-Sportgericht jedoch keine kollektiven Zuschauerstrafen mehr verhängt.

Die Ereignisse des Spiels haben nicht nur sportliche, sondern auch disziplinarische Konsequenzen nach sich gezogen. Die Frage, wie derartige Vorfälle in Zukunft verhindert werden können, bleibt offen. Das Urteil des DFB-Sportgerichts könnte dabei als Präzedenzfall dienen.

Quelle: www.globewings.net/de, rbb24.de