Inhaltsverzeichnis:
- Regelung für soziale Erhaltungsgebiete bleibt bestehen
- Senat erwartet steigende Umwandlungen ohne Verlängerung
- Ausweitung der Regelung auf ganz Berlin geplant
Regelung für soziale Erhaltungsgebiete bleibt bestehen
Die Umwandlungsverordnung aus dem Jahr 2015 legt fest, dass in sozialen Erhaltungsgebieten eine Genehmigung erforderlich ist, wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mieter nicht durch die Umwandlung verdrängt werden.
In Berlin gibt es derzeit 81 soziale Erhaltungsgebiete, in denen diese Regelung gilt. Laut Gaebler ist dieses Instrument besonders wirksam. Im Jahr 2023 wurden nur noch 223 Anträge auf Umwandlung gestellt, während es im Jahr 2020 noch rund 15.000 Anträge waren. Dies zeigt die starke Wirkung der Verordnung zur Begrenzung von Umwandlungen.
Senat erwartet steigende Umwandlungen ohne Verlängerung
Gaebler betonte, dass ohne die Verlängerung der Verordnung ein deutlicher Anstieg der Umwandlungen in Milieuschutzgebieten zu erwarten gewesen wäre. Die aktuelle Regelung trägt dazu bei, den Wohnungsmarkt stabil zu halten und Mieter vor steigenden Preisen und Verdrängung zu schützen.
Ausweitung der Regelung auf ganz Berlin geplant
Die schwarz-rote Koalition setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass eine bundesweite Umwandlungsverordnung verlängert und entfristet wird. Diese würde das gesamte Stadtgebiet von Berlin betreffen und die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen erheblich erschweren. Damit soll langfristig der Wohnraum für Mieter in Berlin gesichert werden.
Quelle: www.on-the-top.net/de/, rbb24.de