Inhaltsverzeichnis:
- Zahl der Hafttage und gezahlte Beträge im Detail
- Weitere Entschädigungen - Anwaltskosten und beschlagnahmte Gegenstände
- Ausblick und fehlende Daten für 2024
Zahl der Hafttage und gezahlte Beträge im Detail
Im Jahr 2023 saßen die betroffenen Personen insgesamt 4.803 Tage in Haft. Die Haftdauer variierte stark, von 13 Tagen bis zu 231 Tagen. Pro Hafttag wurden gemäß bundesweiter Regelung 75 Euro Entschädigung gezahlt.
Verglichen mit dem Vorjahr 2022 zeigt sich ein Anstieg: Damals wurden 35 Personen für 2.624 Hafttage entschädigt. Im Jahr 2021 waren es 54 Personen für 6.936 Tage. Die Justizbehörde betont, dass diese Entschädigungen nicht automatisch einen Beweis für rechtswidrige Haftmaßnahmen darstellen. Auch bei einer Verurteilung kann eine Entschädigung erfolgen, wenn die Untersuchungshaft länger dauert als die endgültige Strafe.
Weitere Entschädigungen - Anwaltskosten und beschlagnahmte Gegenstände
Zusätzlich zu den Haftentschädigungen wurden im Jahr 2023 39.364 Euro für Anwaltsgebühren und beschlagnahmte Gegenstände ausgezahlt. Dies stellt einen deutlichen Rückgang gegenüber den 67.190 Euro im Jahr 2022 dar. Die individuell gezahlten Beträge lagen zwischen 50 Euro und 21.265 Euro.
Ausblick und fehlende Daten für 2024
Für das Jahr 2024 lagen laut der Senatsjustizverwaltung noch keine entsprechenden Daten vor. Angesichts der steigenden Zahl an Haftentschädigungen und der zunehmenden Transparenz durch solche Berichte bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Die Justizbehörde betonte jedoch, dass die Zahlungen nicht automatisch eine Kritik an den Maßnahmen der Justiz darstellen.
Die Entwicklung unterstreicht die Bedeutung einer klaren und transparenten Aufarbeitung solcher Fälle, um sowohl die Betroffenen als auch die Öffentlichkeit zu informieren.
Quelle: www.globewings.net/de, rbb24.de