Inhaltsverzeichnis:
- Intensive Kontrollen in Kreuzberg und Schöneberg
- Pyrotechnik sichergestellt und Verstöße geahndet
- Vorzeitiger Verkaufsstart von Feuerwerk
- Strenge Regeln für Silvesterfeuerwerk
- Bilanz und Maßnahmen
Intensive Kontrollen in Kreuzberg und Schöneberg
Am Abend des 28. Dezembers meldete die Berliner Polizei zahlreiche Verstöße gegen das Verbot, Feuerwerkskörper vor dem 31. Dezember zu zünden. Besonders betroffen waren Kreuzberg und Schöneberg. Rund um den Gleisdreieckpark kam es zu kleineren Bränden in Müllcontainern. Die Polizei stellte sicher, dass keine Verletzten zu beklagen waren.
Pyrotechnik sichergestellt und Verstöße geahndet
Insgesamt wurden 192 Feuerwerkskörper sichergestellt. Es kam zu einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und vier weiteren Anzeigen wegen Verstößen gegen die Sprengstoffverordnung. Besonders Jugendliche setzten die Knallkörper unsachgemäß ein.
Vorzeitiger Verkaufsstart von Feuerwerk
In diesem Jahr begann der Verkauf von Feuerwerkskörpern bundesweit einen Tag früher, am 30. Dezember. Vor den Geschäften bildeten sich bereits am frühen Morgen lange Schlangen, während Kunden auf Campingstühlen warteten.
Strenge Regeln für Silvesterfeuerwerk
Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland offiziell nur am 31. Dezember ab 18 Uhr bis zum 1. Januar um 7 Uhr erlaubt. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Polizei informierte bereits im Vorfeld über die Konsequenzen.
Bilanz und Maßnahmen
Die Berliner Polizei erhöhte ihre Präsenz vor und während der Silvesternacht. Insgesamt waren 239 Funkwagen im Einsatz, unterstützt durch aufgestocktes Personal in den Wachstationen. Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Feierlichkeiten sicher ablaufen und Vorschriften eingehalten werden.
Quelle: www.extratimeout.com/de, rbb24.de