Inhaltsverzeichnis:
- Landgericht Berlin und das Urteil gegen den Angeklagten
- Revisionsverfahren - Fehler in der Urteilsfindung
- Mögliche Konsequenzen und weitere Täuschungen
- Neuer Prozess, alte Vorwürfe
Landgericht Berlin und das Urteil gegen den Angeklagten
Das Berliner Landgericht hatte im März 2023 einen 47-jährigen Mann zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, in 67 Fällen Tests abgerechnet zu haben, die nie durchgeführt wurden, und dabei rund 9,7 Millionen Euro von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erhalten zu haben. Seine Schwester, die ihm bei dem Betrug geholfen haben soll, erhielt eine Bewährungsstrafe. Sie stellte ihre Personalien und Daten zur Verfügung, um falsche Angaben zu unterstützen.
Der Angeklagte betrieb insgesamt 18 Corona-Testzentren, von denen fast alle mit gefälschten Personalien angemeldet wurden. Nur in wenigen Fällen führte er Tests unter seinem tatsächlichen Namen durch. Das Landgericht bezifferte den Schaden auf Grundlage der gesamten Auszahlungen, zog jedoch knapp 64.000 Euro ab, die für tatsächlich durchgeführte Tests bezahlt wurden.
Revisionsverfahren - Fehler in der Urteilsfindung
Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, da sie eine vollständige Berücksichtigung der Schadenssumme forderte. Nach Prüfung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellte sich heraus, dass das Landgericht „lückenhafte und widersprüchliche Feststellungen“ getroffen hatte. Unter anderem wurden Hinweise auf den Einsatz von ungeschultem Personal sowie auf unzureichende Dokumentation und zu kurze Wartezeiten bei den Tests nicht berücksichtigt.
Der BGH hob das Urteil in den betroffenen Punkten sowie im Gesamtstrafenausspruch auf. Das Verfahren wird nun vor einer anderen Strafkammer des Berliner Landgerichts neu verhandelt.
Mögliche Konsequenzen und weitere Täuschungen
Die Neuverhandlung könnte nicht nur die Haftstrafe des Angeklagten betreffen, sondern auch die Frage, ob die gesamte Summe von 9,7 Millionen Euro eingezogen werden soll. Zudem soll geprüft werden, ob der Angeklagte durch unzureichende Dokumentation und Täuschungen weitere Schäden verursacht hat. Der Fall wirft auch Fragen zur Kontrolle und Qualitätssicherung der Corona-Testzentren auf, insbesondere in der frühen Phase der Pandemie.
Neuer Prozess, alte Vorwürfe
Für den Angeklagten bedeutet die Entscheidung des BGH keinen Freispruch. Im Gegenteil, die Vorwürfe könnten durch die neue Verhandlung weiter konkretisiert werden. Die Untersuchung ungeschulter Mitarbeitender und die unvollständige Dokumentation könnten zusätzliche Strafen nach sich ziehen.
Dieser Fall verdeutlicht die Notwendigkeit einer strengeren Überwachung der Corona-Testzentren und einer klaren Definition von Standards zur Vermeidung künftiger Betrugsfälle. Die nächsten Verhandlungen in Berlin werden mit Spannung erwartet.
Quelle: webrivaig.com/de, rbb24.de