Inhaltsverzeichnis:
- Strenge Vorschriften in Berlin
- Regelungen in Brandenburg, Bayern und anderen Bundesländern
- Berliner Bezirke vor Herausforderungen
- Weitere Schritte zur Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes
Strenge Vorschriften in Berlin
Die Berliner Polizei hat seit dem 1. April insgesamt 41 Verstöße in den sogenannten Konsumverbotszonen sowie 32 weitere Verstöße gegen das KCanG festgestellt. Das Gesetz verbietet den Konsum von Cannabis in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Sportstätten und Spielplätzen. Für Verstöße drohen Geldbußen bis zu 30.000 Euro, wobei die Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.
In Berlin sammelt die Polizei derzeit Anzeigen, ohne diese weiterzuverfolgen, da noch kein zuständiges Amt zur Bearbeitung festgelegt wurde und ein Bußgeldkatalog ebenfalls noch fehlt. Diese Unklarheiten führen dazu, dass Verstöße vorerst dokumentiert, jedoch noch nicht geahndet werden. Eine endgültige Regelung soll bald erfolgen, da Verstöße über einen längeren Zeitraum nachverfolgt werden können.
Regelungen in Brandenburg, Bayern und anderen Bundesländern
Anders als in Berlin ist die Umsetzung des KCanG in Brandenburg bereits eindeutig geregelt. Hier wurde die Zuständigkeit des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bereits im Juni festgelegt, und es wurden neun Verstöße gemeldet. Die Strafverfolgung verläuft hier strukturiert und geordnet.
In Bayern hat die Polizei seit April 823 Fälle von Verstößen erfasst, die weitgehend abgeschlossen und an die zuständigen Behörden weitergeleitet wurden. Bayern, das mit seinen gut 13,4 Millionen Einwohnern über eine umfangreiche Polizeistruktur verfügt, zeigt in der bundesweiten Statistik eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung des Gesetzes. Andere Länder, wie Niedersachsen und Thüringen, zeigen hingegen noch wenig Aktivität in Bezug auf die Durchführung des KCanG und verfügen weder über eine Zuständigkeitsverordnung noch über eine Statistik zu Verstößen.
Berliner Bezirke vor Herausforderungen
Innerhalb Berlins stoßen die Bezirksverwaltungen an ihre Grenzen, was Personal und Ressourcen betrifft. Laut der Berliner Staatssekretärin Ellen Haußdörfer sollen künftig die Bezirksämter für die Verfolgung und Ahndung von Cannabis-Verstößen in den Konsumverbotszonen zuständig sein. Einige Bezirke, darunter Pankow und Mitte, betonen den Bedarf an zusätzlichem Personal, um die zusätzlichen Aufgaben erfüllen zu können. Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg weisen ebenfalls auf einen Mangel an geschultem Personal hin, was die schnelle Umsetzung der Gesetzesvorgaben erschwert.
Weitere Schritte zur Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes
Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege arbeitet an einer zusätzlichen Rechtsverordnung, um eine klare Zuordnung der Zuständigkeiten sicherzustellen. Die Bezirksämter erwarten jedoch, dass dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen könnte. Einstellungs- und Schulungsprozesse für neues Personal sind langwierig, und es bleibt abzuwarten, inwiefern dies effizient umgesetzt werden kann.
Die Berliner Polizei setzt daher vorerst die Erfassung der Verstöße fort, ohne diese direkt zu ahnden.
Quelle: www.extratimeout.com/de, rbb24.de