Anpassungen und technische Neuerungen
Diese Änderungen, die im Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung festgehalten sind, sollen im April 2025 in Kraft treten und eine stärkere Angleichung an die Fahrradverkehrsregeln ermöglichen. Eine wesentliche Neuerung ist die Erlaubnis für E-Scooter-Fahrer, den Grünpfeil an Ampeln, ähnlich wie Radfahrer, nutzen zu dürfen. Zudem soll das Schild „Radverkehr frei“ künftig auch für E-Scooter gelten. Weiterhin sieht der Entwurf vor, dass ab dem Jahr 2027 neu zugelassene E-Scooter mit Blinkern ausgestattet sein müssen, um die Sicherheit bei der Signalisierung von Fahrtrichtungsänderungen zu erhöhen. Zusätzlich sind Anpassungen der Bußgelder geplant, die für Vergehen wie das illegale Fahren auf Gehwegen oder gefährliches Slalomfahren in Menschenmengen erhöht werden sollen.
Kritik von Fußgängerverbänden und andere Stimmen
Nicht alle sind jedoch mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden. Der Fußgänger-Fachverband Fuss e.V. äußert starke Kritik an den Plänen des Verkehrsministers Volker Wissing. Insbesondere die Abschaffung des Mindestabstands von 1,5 Metern beim Überholen von Fußgängern wird als bedrohlich für die Sicherheit der Fußgänger angesehen. Der Verband fordert stattdessen höhere Strafen für Regelverstöße und spricht von einer "groben Attacke" auf die Rechte der Fußgänger. Auch der ADAC zeigt sich kritisch und vermisst insbesondere Aspekte des Opferschutzes in den neuen Regelungen.
Technische Verbesserungen und Sicherheitsmaßnahmen
Der TÜV hingegen begrüßt die neuen Vorschläge des Ministeriums. Laut Richard Goebelt, dem Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Veraband, sind insbesondere die technischen Anpassungen wie die Einführung von Blinkern und unabhängigen Bremsen für Vorder- und Hinterräder wichtige Schritte zur Erhöhung der Betriebssicherheit der E-Scooter. Diese Maßnahmen sind essenziell, um die Akzeptanz und Sicherheit der E-Scooter im Straßenverkehr zu verbessern.
Ausblick und Implementierung
Bis die Änderungen vollständig implementiert sind, wird noch einige Zeit vergehen. Kommunen erhalten bis April 2026 Zeit, um zu entscheiden, welche Bereiche des Radverkehrs für E-Scooter freigegeben werden. Bis zum 9. August können Länder und Verbände Stellung zu den Vorschlägen nehmen, bevor der Bundesrat die endgültige Zustimmung erteilt. Diese Übergangsphase ist entscheidend, um alle betroffenen Parteien zu konsultieren und eine umfassende und gerechte Implementierung der neuen Regelungen sicherzustellen.
Quelle: RBB24