Inhaltsverzeichnis:
- Urteil des Berliner Landgerichts
- Tat und Ermittlungen in Berlin-Spandau
- Aussagen des Angeklagten
- Strafmaß und rechtliche Bewertung
Urteil des Berliner Landgerichts
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte seine Partnerin mit einem etwa einen Meter langen Kantholz mehrfach auf den Kopf geschlagen hatte. Die Richter unter Vorsitz von Wolfgang Dobrikat sahen keine Anzeichen für eine geplante Tat. Es handelte sich um eine spontane Gewalthandlung. Der Mann war am Nachmittag des 3. April in die Wohnung der Frau gekommen. Sie wollte ihn nicht mehr aufnehmen. Nach Einschätzung des Gerichts führte ein unbedeutender Anlass zu einem plötzlichen Ausbruch.
Der Angeklagte war stark alkoholisiert. Er schlug „vielfach und massiv“, wie es im Urteil heißt. Die Frau erlag kurze Zeit später einem schweren Schädel-Hirn-Trauma. Der Tod trat unmittelbar nach der Attacke ein.
Tat und Ermittlungen in Berlin-Spandau
Nach der Tat rief der 60-Jährige vom Balkon aus um Hilfe. Er wurde noch am selben Tag von der Polizei festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Laut Urteil kam es in der Beziehung über viele Jahre hinweg immer wieder zu Gewalttaten. Mehrfach hatte die Frau zuvor die Polizei alarmiert. Die Ermittler fanden Spuren, die den Ablauf bestätigten.
Die Nachbarn beschrieben die Beziehung als konfliktreich. Zeugen sagten aus, dass es wiederholt lautstarke Auseinandersetzungen gegeben habe. Dennoch blieb die Frau mit dem Mann in Kontakt. Sie kannten sich seit rund 16 Jahren.
Aussagen des Angeklagten
Der Mann bestritt die Tat. Er erklärte, er habe der Frau nichts angetan. Nach seiner Darstellung habe er am Tattag bei ihr geklingelt, weil er keine eigene Wohnung hatte. Sie hätten Tee getrunken und gesprochen. Dann sei er auf der Couch eingeschlafen. Er behauptete, beim Aufwachen habe er kein Blut gesehen. Zwischen ihnen habe es keinen Streit gegeben.
Das Gericht schenkte dieser Aussage jedoch keinen Glauben. Die Beweislage sprach deutlich dagegen. Die Spuren und Verletzungen zeigten, dass ein heftiger Angriff stattgefunden hatte.
Strafmaß und rechtliche Bewertung
Die Richter gingen von einer verminderten Schuldfähigkeit aus, da der Mann stark alkoholisiert war. Das Strafmaß entsprach weitgehend der Forderung der Staatsanwältin, die zehn Jahre Haft beantragt hatte. Der Verteidiger hatte hingegen auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Schuldspruch wegen Totschlags.
- Freiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten.
- Feststellung einer verminderten Schuldfähigkeit.
- Mehrjährige Vorgeschichte häuslicher Gewalt.
Der Fall zeigt die dramatischen Folgen eskalierender Gewalt in Beziehungen. Das Landgericht Berlin machte in seiner Entscheidung deutlich, dass auch spontane Taten mit voller Konsequenz geahndet werden.
Quelle: rbb24, webrivaig.com/de