Inhaltsverzeichnis:
- Schulverweigerung in Potsdam, Cottbus und Berlin-Mitte besonders häufig
- Pankow verhängt die meisten Bußgelder
- Definitionen und Abstufungen des Schulabsentismus
- Projekt „Schule/Jugendhilfe 2030“ als Ausweg
Schulverweigerung in Potsdam, Cottbus und Berlin-Mitte besonders häufig
Im Schuljahr 2023/24 schwänzten in Brandenburg über 9.000 von rund 240.000 Schülerinnen und Schülern den Unterricht. Das entspricht rund 3,8 Prozent. Besonders viele Verstöße wurden in Brandenburg an der Havel, Potsdam und Cottbus festgestellt. In Berlin liegt der Anteil der unentschuldigten Fehlzeiten in den Klassen fünf und sechs bei 0,6 Prozent. In den Klassenstufen sieben bis zehn beträgt die Quote 1,9 Prozent.
Die höchsten Fehlzeiten wurden in den Berliner Bezirken Mitte und Neukölln registriert. Diese Angaben stammen von der Senatsverwaltung für Bildung. Für das laufende Schuljahr 2024/25 liegen derzeit noch keine endgültigen Daten vor.
Pankow verhängt die meisten Bußgelder
Im Bezirk Berlin-Pankow wurden im Schuljahr 2023/24 insgesamt 305 Bußgelder verhängt. Damit führt Pankow die Statistik an. In Tempelhof-Schöneberg waren es 75 Bußgeldbescheide, in Berlin-Mitte 58. Spandau, Reinickendorf und Marzahn-Hellersdorf folgten mit 43, 30 und 24 Bescheiden.
Einige Bezirke wie Charlottenburg-Wilmersdorf verhängten keine Bußgelder. Andere, darunter Neukölln, Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick, machten keine Angaben. In Brandenburg wurden an 153 Schulen Bußgeldverfahren eingeleitet. Das höchste mögliche Bußgeld beträgt 2.500 Euro. Es kann in Raten abbezahlt werden. Wird es nicht gezahlt, kann eine Pfändung drohen.
Definitionen und Abstufungen des Schulabsentismus
Schulverweigerung wird in Deutschland in vier Kategorien unterteilt:
- Schulverdrossen: mehr als 2 unentschuldigte Fehltage in 3 Monaten
- Schulverweigerer: mehr als 5 unentschuldigte Fehltage in 3 Monaten
- Regelschwänzer: bis zu 20 unentschuldigte Fehltage in 3 Monaten
- Intensivschwänzer: mehr als 20 unentschuldigte Fehltage in 3 Monaten
Diese Klassifikation wird von den Bildungsministerien zur Einschätzung des Fehlverhaltens genutzt.
Projekt „Schule/Jugendhilfe 2030“ als Ausweg
Einzelfälle wie der von Emily aus Brandenburg an der Havel zeigen, dass Schulverweigerung auch persönliche Hintergründe hat. Sie verließ wegen Mobbings die Schule. Statt einer Geldstrafe wurde ihr die Teilnahme am Projekt „Schule/Jugendhilfe 2030“ ermöglicht. Dort erhält sie pädagogische Unterstützung.
Seit zwei Jahren ist Emily Teil dieser Einrichtung. Im Sommer 2025 endet ihre Teilnahme. Danach möchte sie eine Ausbildung als Drogistin beginnen. Das Projekt bietet Schülerinnen und Schülern, die mit dem Regelschulsystem nicht zurechtkommen, eine zweite Chance. Solche Ansätze ergänzen die Bußgeldregelungen und helfen, nachhaltige Lösungen zu schaffen.
Quelle: RBB24, www.globewings.net/de