Donnerstag, 27 November 2025 20:11

Führerschein-Umtausch 2026 in Deutschland

Artikel bewerten
(0 Stimmen)
Neuer EU-Führerschein ersetzt alte Dokumente bis 2026. Neuer EU-Führerschein ersetzt alte Dokumente bis 2026. Foto: Pexels/Pexels-Lizenz

Wer seinen Führerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, muss ihn bald ersetzen. Bis zum 19. Januar 2026 müssen diese Führerscheine umgetauscht werden, da ihre Gültigkeit abläuft. Das betrifft vor allem Besitzerinnen und Besitzer von Pkw- und Motorradführerscheinen. Der neue Ausweis muss bis zum Stichtag vorliegen, sonst droht ein Verwarnungsgeld.

Inhaltsverzeichnis:

Führerschein in Berlin und Brandenburg

Seit einigen Jahren werden ältere Führerscheindokumente schrittweise aus dem Verkehr gezogen. Die neuen Karten sind fälschungssicherer und entsprechen dem EU-weiten Standard, der 2013 eingeführt wurde. Erstmals betrifft der Austausch nun Führerscheine im Scheckkartenformat, die ab 1999 ausgegeben wurden.

In Berlin sind die Bürgerämter für den Umtausch zuständig. Termine können online gebucht werden, doch derzeit sind sie rar. Die Gebühr liegt bei 26,50 Euro, der Direktversand kostet zusätzlich 5,31 Euro. Eine Expressherstellung über die Fahrerlaubnisbehörde kostet 7,70 Euro. Laut Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten beträgt die Bearbeitungszeit aktuell zwischen fünf und sechs Wochen.

Auch in Brandenburg erfolgt der Austausch über die Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise oder Einwohnermeldeämter. Die Gebühren unterscheiden sich leicht. Informationen zum regionalen Verwaltungsablauf in der Hauptstadt finden sich beispielsweise in Beiträgen über aktuelle Berliner Verwaltungsprozesse.

Neue Sicherheitsmerkmale der Kartenführerscheine

Die neuen EU-Führerscheine enthalten moderne Sicherheitsmerkmale:

  • Hologramme
  • Mikrostrukturen
  • maschinenlesbare Daten

Diese sollen Manipulationen erheblich erschweren. Die neuen Dokumente gelten 15 Jahre, danach ist ein erneuter Umtausch erforderlich. Eine ärztliche Untersuchung oder zusätzliche Prüfung ist nicht vorgesehen. Laut Bundesregierung kostet der Umtausch im Schnitt 25 Euro.

Führerscheinbesitzer benötigen für den Antrag:

  1. den alten Führerschein,
  2. ein biometrisches Passfoto,
  3. den Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.

Weitere Modernisierungen im Berliner Verwaltungswesen, etwa im Bereich der Verkehrssicherheit, werden regelmäßig unter Themen wie steigende Verkehrsverstöße in Berlin behandelt.

Fristen für den Umtausch in Deutschland

Der schrittweise Austausch betrifft Millionen Führerscheininhaber. Nach Angaben der Bundesregierung gilt folgender Zeitplan:

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999–2001 19. Januar 2026
2002–2004 19. Januar 2027
2005–2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012–2013 19. Januar 2033

Wer die Frist versäumt, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.

Führerschein europaweit gültig

Mit einem deutschen Führerschein darf in allen 26 EU-Staaten, Norwegen, Liechtenstein und Island gefahren werden. Auch in der Schweiz, im Vereinigten Königreich und in der Türkei bleibt das Dokument gültig. Damit ist der neue Ausweis europaweit einheitlich nutzbar.

Der Austauschprozess ist Teil einer umfassenden EU-Harmonisierung im Verkehrsrecht. Ziel ist eine höhere Fälschungssicherheit und bessere Verwaltungskompatibilität. Hinweise zu weiteren Regeländerungen im Straßenverkehr finden sich etwa in Berichten über neue E-Scooter-Regelungen.

Nach dem Umtausch bleibt der Führerschein 15 Jahre gültig. Danach ist ein erneuter Austausch erforderlich – Prüfungen oder Fahrtests sind aber nicht notwendig.

Überprüfen Sie die Standorte der Berliner Bürgerämter auf Google Maps:

Karte: Google Maps

Quelle: RBB24, WEBRIVAIG

FAQ

Wer muss seinen Führerschein umtauschen?

Alle Personen, deren Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, müssen ihn bis spätestens 19. Januar 2026 gegen ein neues Exemplar austauschen.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Der neue Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig. Danach muss erneut ein Umtausch erfolgen, ohne dass eine Prüfung notwendig ist.

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Die Gebühr liegt laut Bundesregierung im Durchschnitt bei 25 Euro. In Berlin beträgt sie 26,50 Euro, mit Zusatzkosten für Direktversand oder Expressherstellung.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Erforderlich sind der alte Führerschein, ein biometrisches Passfoto sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.

Was passiert, wenn man die Frist verpasst?

Wer nach Ablauf der Frist mit einem alten Führerschein fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.

Wo kann der Führerschein in Berlin umgetauscht werden?

In Berlin sind die Bürgerämter zuständig. Termine können online vereinbart werden, jedoch kommt es derzeit zu langen Wartezeiten.

Ist der deutsche Führerschein auch im Ausland gültig?

Ja, der deutsche Führerschein ist in allen 26 EU-Staaten sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und der Türkei gültig.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit liegt laut Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten aktuell zwischen fünf und sechs Wochen.

Wann müssen weitere Jahrgänge ihren Führerschein umtauschen?

Der Umtausch erfolgt schrittweise. Führerscheine, die von 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, müssen bis 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Spätestens 2033 sollen alle alten Dokumente ersetzt sein.