Dienstag, 03 Juni 2025 10:23

Einbruch bei Toni Garrn

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Einbruch bei Toni Garrn in Berlin Einbruch bei Toni Garrn in Berlin pixabay/Foto illustrativ

Ein Mann, der 2022 in die Berliner Wohnung von Model Toni Garrn eingebrochen war, muss für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Berlin verurteilte den 40-Jährigen auch wegen zwei weiterer Einbruchsdelikte. Gegen ihn wurde zudem die Einziehung von Erlösen in Höhe von 681.000 Euro angeordnet. Die Verhandlung dauerte drei Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Inhaltsverzeichnis:

Richterin Nina Sommer über Einbruch bei Garrn

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte im April 2022 in die Wohnung von Toni Garrn und ihrem damaligen Ehemann eingedrungen war. Eine DNA-Spur bestätigte seine Anwesenheit am Tatort. Der Täter schnitt ein 80 mal 65 Zentimeter großes Loch in die Tür und drang so in die Wohnung ein.

Er stahl wertvolle Armbanduhren und Schmuck aus mehreren Schränken. Bis heute gilt der Großteil der Beute als verschwunden. Der Einbruch hinterließ nicht nur Sachschäden, sondern auch persönliche Verluste, insbesondere für Garrn.

Chaos und Verlust in der Wohnung von Toni Garrn

Toni Garrn schilderte während der Verhandlung die Auswirkungen der Tat. Sie verlor Schmuck ihrer verstorbenen Großmutter und berichtete von "ekligem" Chaos in ihrer Wohnung. Besonders schwer sei der Verlust der Familienerbstücke gewesen. Nach dem Einbruch zog sie mit ihrer kleinen Tochter für mehrere Wochen in ein Hotel.

Die Einbrecher hatten gezielt Wertgegenstände durchsucht. Die Verwüstung war umfassend. Garrn zeigte sich tief betroffen vom emotionalen Schaden.

Weitere Einbrüche in Berlin-Charlottenburg

Neben dem Fall Garrn wird der Verurteilte für zwei weitere Einbrüche im Juni 2022 verantwortlich gemacht. In Berlin-Charlottenburg drang er in zwei Wohnungen ein. Die Beute betrug mehrere Tausend Euro. Auch in diesen Fällen wurde professionell vorgegangen.

Trotz DNA-Spuren und belastender Beweise stritt der Angeklagte die Taten bis zuletzt ab. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert.

Konsequenzen des Urteils

Die Richterin verhängte eine Strafe von achteinhalb Jahren sowie die Einziehung von 681.000 Euro, die als mutmaßlicher Erlös der Taten gelten. Der Täter soll kein Geld aus der Tat behalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Die Ermittlungen zeigten ein klares Muster. Alle drei Taten wiesen ähnliche Vorgehensweisen auf. Die Polizei geht davon aus, dass der Mann systematisch vorging, um hochwertige Gegenstände zu stehlen.

Quelle: RBB24, www.milekcorp.com/de/