Inhaltsverzeichnis:
- Vorwürfe gegen Todor D. nach Eingriff in Berlin
- Ermittlungen nach dem Tod der Patientin im April 2020
- Prüfung des Verdachts auf versuchten Mord
- Prozessbeginn und weitere Verhandlungstermine
Vorwürfe gegen Todor D. nach Eingriff in Berlin
Todor D., Facharzt für Anästhesie, soll bei einer geplanten Schmerzspritze unter Vollnarkose die Überwachungspflichten verletzt haben. Laut Anklage übersah er einen Herz- und Atemstillstand der Patientin, der über sieben Minuten andauerte. Die Frau erlitt infolge der Sauerstoffunterversorgung einen schweren Hirnschaden.
Die Patientin war ursprünglich wegen Rückenbeschwerden beim Orthopäden in Behandlung. Für die geplante Injektion im Lendenwirbelbereich sollte D. die Narkose durchführen. Dabei soll es bereits bei der Vorbereitung zu gravierenden Fehlern gekommen sein:
- Unzureichende medizinische Prüfung des Gesundheitszustands
- Fehlende Aufklärung der Patientin über Risiken
- Unrechtmäßige Unterschrift des Einwilligungsbogens durch die Tochter
Nach der Narkose verließ der Orthopäde den Raum. Der Anästhesist blieb allein mit der Patientin, die unter seiner Aufsicht stand.
Ermittlungen nach dem Tod der Patientin im April 2020
Die betroffene Frau verstarb 92 Tage nach dem Eingriff an einer Lungenentzündung infolge einer Corona-Infektion. Die Ursache wird auf das vorherige Wachkoma zurückgeführt, das durch die unterlassene Beatmung entstanden sein soll. Laut Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft versäumte Todor D., die Vitalwerte zu überwachen oder Sauerstoff zuzuführen.
Eine spätere Reanimation in der Praxis blieb erfolglos. Der beschuldigte Arzt alarmierte erst danach eine Notärztin, ließ jedoch wesentliche Informationen über den Behandlungsverlauf aus. Auch im Krankenhaus wurden behandelnde Ärzte nicht über Details der Anästhesie informiert.
Prüfung des Verdachts auf versuchten Mord
Die 29. Große Strafkammer des Berliner Landgerichts hat den Anklagevorwurf erweitert. Neben der Körperverletzung mit Todesfolge wird nun auch ein möglicher versuchter Verdeckungsmord geprüft. Dabei steht im Raum, ob der Arzt durch gezieltes Verschweigen seiner Fehler deren Aufdeckung verhindern wollte.
Die Richter sehen in der unvollständigen Informationsweitergabe an die Notärztin und Klinikpersonal den Verdacht, dass die fahrlässige Vorgehensweise des Arztes bewusst verschleiert werden sollte. Dies habe möglicherweise die Chancen auf rechtzeitige Notfallbehandlung vermindert und ein zusätzliches Risiko für das Leben der Patientin dargestellt.
Prozessbeginn und weitere Verhandlungstermine
Der Prozess gegen Todor D. begann am Dienstag vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Berlin. Bis Mitte Juli sind insgesamt 13 Verhandlungstage angesetzt. Dabei sollen sowohl medizinische Sachverständige als auch Zeugen zur Klärung des genauen Behandlungsablaufs beitragen.
Die Kammer wird klären müssen, ob der Arzt neben grober Fahrlässigkeit auch mit Tötungsvorsatz gehandelt haben könnte. Eine Verurteilung wegen versuchten Mordes hätte deutlich schwerwiegendere Konsequenzen als die Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge.
Quelle: RBB24, www.patizonet.com/de/