Inhaltsverzeichnis:
- Betrug durch Unterlassen laut Urteil des Amtsgerichts Tiergarten
- Rückkehr aus Jemen erfolgte bereits 2011
- Vergleich vor Verwaltungsgericht Berlin bereits abgeschlossen
Betrug durch Unterlassen laut Urteil des Amtsgerichts Tiergarten
Die Frau informierte die Besoldungsstelle nicht über ihren dauerhaften Aufenthalt in Berlin, obwohl sie verpflichtet war, Änderungen mitzuteilen. Laut Urteil habe sie seit Ende 2013 nicht mehr nach Jemen gereist. Dennoch gab sie weiterhin an, ihren Dienst in der Auslandsstelle Sanaa zu verrichten.
Richterin und Staatsanwältin sahen den Betrug durch Unterlassen als erwiesen an. Die Angeklagte erhielt monatlich etwa 6.900 Euro an unberechtigten Zuschlägen. Der Zeitraum des Verfahrens umfasste die Jahre 2017 bis Ende 2020. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährung beantragt – das Gericht folgte dieser Forderung. Der Verteidiger forderte Freispruch und kündigte Berufung an.
Rückkehr aus Jemen erfolgte bereits 2011
Die Familie der Angeklagten kehrte laut Urteil bereits im März 2011 aus Sicherheitsgründen nach Deutschland zurück. Seit 2014 leitete die Oberamtsrätin die Außenstelle in Sanaa nach eigenen Angaben nur noch von Berlin aus. Ihr Hausrat sei jedoch im Ausland verblieben, sie selbst sei „jederzeit bereit gewesen zurückzukehren“.
Die Richterin wies diese Argumentation zurück. Ein einfacher Hinweis an die Besoldungsstelle hätte genügt, um die Zahlung zu stoppen. Doch das unterblieb. Das Gericht stellte fest, dass der Betrug vorsätzlich geschah. Die Mitteilungspflicht wurde bewusst verletzt.
Vergleich vor Verwaltungsgericht Berlin bereits abgeschlossen
Noch vor der Anklage wurde ein Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Berlin geschlossen. Die Angeklagte zahlte rund 512.000 Euro zurück. Trotz dieser Rückzahlung war der Strafprozess notwendig, da die strafrechtliche Verantwortung nicht durch eine Rückzahlung aufgehoben wird.
Eine Zeugin sagte aus, dass sich die Überzahlung bereits seit 2011 aufgebaut hatte. Ermittlungen wurden Ende 2020 nach einer internen Prüfung eingeleitet. Das aktuelle Urteil vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will in Berufung gehen.
Quelle: RBB24, www.milekcorp.com/de/